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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Henri schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen, > > ich habe jetzt mit Schrecken festgestellt, dass > bei Bewirtungen anlässlich einer Sitzung ebenfalls > die 40€ Grenze gilt. Verstehe ich das richtig, > dass bei Vereinsanlässen alle Zuwendungen pro Jahr > zusammen gefasst werden die dann 40€ nicht > übersteigen dürfen? > Wir hatten im April eine Sitzung bei der wir die > Kosten für die Mitglieder übernommen haben. Es gab > Tagungspauschalen in Höhe von 42€ und Getränke. > Das wäre also somit nicht zulässig gewesen???? > Wir bekomme ich das jetzt wieder gerade gebogen? > > Danke für Eure Hilfe > > Henri
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