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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungserweiterung
von: O.H. ()
Datum: 03.04.2016

In unserem Sportverein ist angedacht eine Satzungsänderung vorzunehmen.
Viel Faktoren sprechen dafür, das die Vorstandsarbeit effektiver werden soll/muss.
Nun wird darüber nachgedacht einen geschäftsführenden Vorstand zu bilden und dies auch satzungsgemäß zu regeln.

In unserer jetzigen Satzung ist folgendes aufgeführt:

§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind:
• Der Vorstand
• Die Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
I. Der Vorstand besteht aus
• Dem ersten Vorsitzenden
• Dem stellvertretenden Vorsitzenden
• Dem Schriftführer
• Dem Kassenwart
• Dem Sportwart
• Dem Jugendwart
II. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeiten der Abteilungen; er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
III. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
• Der erste Vorsitzende
• Der stellvertretende Vorsitzende
• Der Schriftführer
• Der Kassenwart
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der vier Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
IV. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

Die Änderung sieht folgendes vor:

§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind:
• Der Vorstand
• Die Mitgliederversammlung
• Der geschäftsführende Vorstand

Mit Aufnahme eines neuen Paragraphen in der Satzung sollen die Aufgaben geregelt werden wie folgt:

• Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden/-in, dem/der Schriftführer/in, dem/der Sportwart/in.
• Er tritt nach Bedarf zwischen den Sitzungen des Vorstandes auf Einladung eines Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes zusammen und ist für die Vorbereitung von Beschlüssen für den Vorstand sowie die Weiterführung der Arbeit zwischen den Vorstandssitzungen zuständig. Zur wirksamen Beschlussfassung genügt die einfache Stimmenmehrheit der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
• Der geschäftsführende Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Er leitet den Verein und führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig. Er darf Geschäfte bis zum Betrag von …….€ im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, ausführen. Im Übrigen bedarf der geschäftsführende Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Hierzu meine Fragen.
Kann man dies so machen? Muss noch etwas mehr beachtet werden?
Im Voraus vielen Dank

Re: Satzungserweiterung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.04.2016

Möglich ist das schon.
Mit der genannten Regelung gibt es aber praktisch zwei Vorstandsorgane. Ich sehe da unklare Kompetenzaufteilungen und keine Effektivierung der Arbeit.

Ich würde eher zur Verkleinerung des Vorstands raten.