Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
O.H. schrieb: ------------------------------------------------------- > In unserem Sportverein ist angedacht eine > Satzungsänderung vorzunehmen. > Viel Faktoren sprechen dafür, das die > Vorstandsarbeit effektiver werden soll/muss. > Nun wird darüber nachgedacht einen > geschäftsführenden Vorstand zu bilden und dies > auch satzungsgemäß zu regeln. > > In unserer jetzigen Satzung ist folgendes > aufgeführt: > > § 8 Organe > Die Organe des Vereins sind: > • Der Vorstand > • Die Mitgliederversammlung > § 9 Vorstand > I. Der Vorstand besteht aus > • Dem ersten Vorsitzenden > • Dem stellvertretenden Vorsitzenden > • Dem Schriftführer > • Dem Kassenwart > • Dem Sportwart > • Dem Jugendwart > II. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins > nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der > Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine > Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei > Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des > Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines > Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die > Tätigkeiten der Abteilungen; er ist berechtigt, > für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der > Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. > Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der > Mitgliederversammlung zu berichten. > III. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: > • Der erste Vorsitzende > • Der stellvertretende Vorsitzende > • Der Schriftführer > • Der Kassenwart > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > durch je zwei der vier Vorstandsmitglieder > gemeinsam vertreten. > IV. Der Vorstand wird von der > Mitgliederversammlung für die Dauer von vier > Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen > Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur > Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr > vollendet haben. Wiederwahl eines > Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene > Vorstandsämter können nicht in einer Person > vereinigt werden. > > Die Änderung sieht folgendes vor: > > § 8 Organe > Die Organe des Vereins sind: > • Der Vorstand > • Die Mitgliederversammlung > • Der geschäftsführende Vorstand > > Mit Aufnahme eines neuen Paragraphen in der > Satzung sollen die Aufgaben geregelt werden wie > folgt: > > • Der geschäftsführende Vorstand besteht aus > dem/der Vorsitzenden/-in, dem/der > Schriftführer/in, dem/der Sportwart/in. > • Er tritt nach Bedarf zwischen den Sitzungen des > Vorstandes auf Einladung eines Mitgliedes des > geschäftsführenden Vorstandes zusammen und ist für > die Vorbereitung von Beschlüssen für den Vorstand > sowie die Weiterführung der Arbeit zwischen den > Vorstandssitzungen zuständig. Zur wirksamen > Beschlussfassung genügt die einfache > Stimmenmehrheit der zum Zeitpunkt der Abstimmung > anwesenden Stimmberechtigten. Bei > Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. > • Der geschäftsführende Vorstand führt die > Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Er > leitet den Verein und führt die einfachen > Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig. Er > darf Geschäfte bis zum Betrag von …….€ im > Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte > jeglicher Art, ausführen. Im Übrigen bedarf der > geschäftsführende Vorstand der vorherigen > Zustimmung der Mitgliederversammlung. > > Hierzu meine Fragen. > Kann man dies so machen? Muss noch etwas mehr > beachtet werden? > Im Voraus vielen Dank
www.vereinsknowhow.de
.