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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: Neuling1975 ()
Datum: 03.12.2015

Hallo Herr Pfeffer,


Hr. Huber von H&B Learning und Vorsitzender des Landesverbandes der Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V. hat mich an sie verwiesen.

In unserer Satzung steht, dass wir mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung einladen müssen.

Unsere Vorstandschaft setzt sich aus drei Frauen zusammen. Aufgrund mehrerer Gründe (Schwangerschaft, Geburt etc.) kam bisher kein Termin zu stande.
Nun endlich haben wir zur Mitgliederversammlung eingeladen... jedoch erst am 8. Januar.

Erst durch den Hinweis durch die alte Vorstandschaft wurde uns bewusst, dass dies zum Problem für uns wird, da wir verpflichtet wären noch in diesem Jahr eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Haben wir eine Möglichkeit die Versammlung wie geplant zu veranstalten oder sind wir gezwungen noch in diesem Jahr eine Versammlung einzuberufen ?

Über ihr Hilfe wären wir ihnen sehr Dankbar.

MfG
Weiß

Re: Mitgliederversammlung
von: Hardy ()
Datum: 03.12.2015

Hallo,
wenn die Einladungen für den 8.1.16 raus sind und ihr auf Grund des Hinweises noch jetzt kurz vor den Feiertagen oder zwischen Weihnachten und Neujahr den 8.1. absagt, handelt ihr euch sicher wenig Teilnehmer zur MV ein. Würde das auch mit eurer Satzung (Einladungsfrist) übereinstimmen?
Ich würde beim Termin 8.1.18 bleiben und übrigens das den Mitgliedern dort erklären.
Hardy

Re: Mitgliederversammlung
von: Hardy ()
Datum: 03.12.2015

Natürlich 8.1.16!!!