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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Neuling1975 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > > Hr. Huber von H&B Learning und Vorsitzender des > Landesverbandes der Wald- und Naturkindergärten in > Bayern e.V. hat mich an sie verwiesen. > > In unserer Satzung steht, dass wir mindestens > einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung einladen > müssen. > > Unsere Vorstandschaft setzt sich aus drei Frauen > zusammen. Aufgrund mehrerer Gründe > (Schwangerschaft, Geburt etc.) kam bisher kein > Termin zu stande. > Nun endlich haben wir zur Mitgliederversammlung > eingeladen... jedoch erst am 8. Januar. > > Erst durch den Hinweis durch die alte > Vorstandschaft wurde uns bewusst, dass dies zum > Problem für uns wird, da wir verpflichtet wären > noch in diesem Jahr eine Mitgliederversammlung > einzuberufen. > > Haben wir eine Möglichkeit die Versammlung wie > geplant zu veranstalten oder sind wir gezwungen > noch in diesem Jahr eine Versammlung einzuberufen > ? > > Über ihr Hilfe wären wir ihnen sehr Dankbar. > > MfG > Weiß
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