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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: janaj ()
Datum: 01.12.2015

Guten Tag,
in unseren JHV wurde die Satzungsänderungen einstimmig
angenommen, damit hat sich Zweck und Aufgabe des unseren Gemeinnützigen Verein nicht geändert.
Müssen wir jetzt die Satzungsänderung notariell eintragen lassen, mit dem Protokoll und dem geänderten Entwurf einen Notarstermin ausmachen ?
Oder was sollen wir jetzt weiter machen ?
Danke für die Antwort.

Re: Satzungsänderung
von: Hardy ()
Datum: 02.12.2015

Müssen wir jetzt die Satzungsänderung notariell eintragen lassen, mit dem Protokoll und dem geänderten Entwurf einen Notarstermin ausmachen ? Ja, Notar nach § 77 BGB mit den Unterschriften der Vorstandsmitglieder ( § 36 BGB) die für eine Anmeldung/Satzungsänderung nötig sind.
Hardy

Re: Satzungsänderung
von: horst23 ()
Datum: 02.12.2015

meiner Meinung nach können die Unterschriften auch vom Ortsgericht beglaubigt werden, und das kostet nichts...

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.12.2015

Das meines Wissens einzige Bundesland, in dem Anmeldungen zum Vereinsregister auch anders als notariell begalubigt werden können ist Baden-Württemberg.
Die Beglaubigung direkt bei Gericht gibt es schon seit vielen Jahrezehnten nicht mehr.

Re: Satzungsänderung
von: janaj ()
Datum: 02.12.2015

vielen herzlichen Dank allen für die schnelle Antwort