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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Müssen wir jetzt die Satzungsänderung notariell > eintragen lassen, mit dem Protokoll und dem > geänderten Entwurf einen Notarstermin ausmachen ? > Ja, Notar nach § 77 BGB mit den Unterschriften der > Vorstandsmitglieder ( § 36 BGB) die für eine > Anmeldung/Satzungsänderung nötig sind. > Hardy
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