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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abmahnung
von: boernie53 ()
Datum: 20.10.2015

Hallo,
bei uns lesen zwei Mitglieder den Stromverbrauch ab und kassieren. Wer nicht angetroffen wird, überweist entweder eigenständig, oder wird neu verabredet. Leider hat nicht jeder seinen alten Zählerstand parat. Deshalb steht dieser bei dem einen Ableser auf der Liste, der andere hat eine zweite Liste, die er aber nicht mit abgibt. Da nun einige Säumige bezahlen wollen, brauchen wir die Zählerstände alt. Werden aber nicht an Vorstand übergeben von diesem einen Ableser. Er weigert sich einfach. Geht nicht ans Telefon und liest keine Nachricht. Es steckt irgendwie persönlich Wut mit dahinter. Sollte man abmahnen? Er blockiert die Vereinnahmung von finanziellen Auslagen.
Des weiteren war es unter dem alten Vorstand die Regel, dass die dazu ausgestellten Quittungen ebenfalls bei den beiden blieben, so dass der Vorstand keine Kontrolle darüber hat. Ist das überhaupt statthaft. Man will nichts unterstellen, aber...

Für eine Antwort mein Dank im Voraus!
boernie53

Re: Abmahnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.10.2015

Die Frage wäre zunächst, was eine Abmahnung hier bedeuten und bewirken soll. Soll sie den Ausschluss aus dem Verein androhen?

Die Pflicht zur Herausgabe der Unterlagen ist rechtlich keine Frage. Die Mitglieder handeln im Auftrag des Vereins, deswegen müssen sie nach § 667 BGB alle Unterlagen, die im Rahmen des Auftrags erstellt wurden herausgeben. Das kann auch gerichtlich erzwungen werden.

Re: Abmahnung
von: boernie53 ()
Datum: 20.10.2015

Danke für die schnelle Antwort. Das Zitat wird helfen. Es sollte eine Verwarnung sein, dass nicht alle machen können was sie wollen.