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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Elke ()
Datum: 11.08.2015

Hallo,

wenn das Vermögen eines Vereins laut Satzung bei dessen Auflösung zu gleichen Teilen an seine Mitglieder fällt, kann der Verein dann dennoch gemeinnützig sein (bleiben)?

Hoffe, dass ist verständlich,

Vielen Dank, Elke

Re: Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Elke ()
Datum: 13.08.2015

Der Vereinsvorstand hat berichtet, dass sich die Gesetzte geändert hätten.
Desshalb soll die Satzung geändert werden, dass das Vereinsvermögen bei
Auflösung, statt an die Gemeinde, an die Mitglieder fällt.
Es wurde auf der Mitgliederversammlung auch schon über eine Änderung abgestimmt.
Über eine Einschätzung bzgl. der Gemeinnützigkeit würde ich mich desshalb sehr freuen.

Re: Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Hardy ()
Datum: 13.08.2015

"Es wurde auf der Mitgliederversammlung auch schon über eine Änderung abgestimmt, schreibst Du.
Frage den Vorstand:
1. Wurde die Satzungsänderung dem Vereinsregister zur Registrierung bereits vorgelegt?
2. Gibt es dazu eine Bestätigung durch dieses?
3. Was sagt das Finanzamt dazu?
Hardy

Re: Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Elke ()
Datum: 13.08.2015

Ich habe dem Vorstand schriftlich mitgeteilt, dass ich empfehle das Finanzamt vorher zu befragen
(ist aber vermutlich nicht geschehen).
Das Amtsgericht hat die Eintragung mehrfach (begründet und unbegründet) abgelehnt.
Der Vorstand behauptet aber, dass die durch die Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung trotzdem rechtsgültig sei! Und veröffentlicht z.B. auf der Homepage auch die geänderte Version mit der Aufteilung des Vermögens an die Mitglieder.

Re: Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Hardy ()
Datum: 13.08.2015

Elke,
1. Ab wann gilt die Änderung der Satzung?
Eine Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Wer muss die Anmeldung zum Vereinsregister vornehmen?
Die Anmeldung müssen Mitglieder des Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl
vornehmen. Die Unterschriften müssen beim Notar geleistet oder bestätigt werden.
2. Der VS soll den Mitgliedern den Antrag auf diese Änderung vorliegen und den Eintrag in das Vereinsregister nachweisen.
3.Beleib dran wegen dem FA.
4. Suche Mitglieder die Dein Anliegen unterstützen.
5. Der Beschluss der MV mit den genannten Schlüssen ist von Anfang an nichtig, auch wenn die nötige Stimmenmehrheit zustande kam.
Hardy

Re: Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Elke ()
Datum: 13.08.2015

Vielen Dank für die Informationen.

Gruß, Elke