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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Elke, > 1. Ab wann gilt die Änderung der Satzung? > Eine Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung > in das Vereinsregister wirksam. > Wer muss die Anmeldung zum Vereinsregister > vornehmen? > Die Anmeldung müssen Mitglieder des Vorstandes in > vertretungsberechtigter Zahl > vornehmen. Die Unterschriften müssen beim Notar > geleistet oder bestätigt werden. > 2. Der VS soll den Mitgliedern den Antrag auf > diese Änderung vorliegen und den Eintrag in das > Vereinsregister nachweisen. > 3.Beleib dran wegen dem FA. > 4. Suche Mitglieder die Dein Anliegen > unterstützen. > 5. Der Beschluss der MV mit den genannten > Schlüssen ist von Anfang an nichtig, auch wenn die > nötige Stimmenmehrheit zustande kam. > Hardy
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