Keine Finanztransaktionen im Gründungsjahr
von: Harald Gruber ()
Datum: 27.05.2015
Hallo,
wir sind ein 2014 gegründeter kleiner Verein, der vom Finanzamt die vorübergehende Anerkennung der Gemeinnützigekit bekommen hat. Jetzt müssen wir für das Jahr 2014 eine G&V vorlegen, damit das Finanzamt die Anerkennung überprüfen kann.
Unser Problem: Im ersten Jahr haben wir zwar allerlei ideelle Aktivitäten gemäß unserer Satzung gestartet, aber keine Einnahmen und Ausgaben, die in Geld gemessen werden könnten.
Die "richtigen" Projekte starteten erst in 2015 (teilweise schon erfolgreich gelaufen).
Was tun? Also G& V mit lauter Nullen und ein erläuterneder Bericht des Vorstands?
Oder droht uns dann die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, weil wir rein finanziell ja "nichts gemacht" haben?
Danke für eine hilfreiche Antwort.