Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Keine Finanztransaktionen im Gründungsjahr
von: Harald Gruber ()
Datum: 27.05.2015

Hallo,
wir sind ein 2014 gegründeter kleiner Verein, der vom Finanzamt die vorübergehende Anerkennung der Gemeinnützigekit bekommen hat. Jetzt müssen wir für das Jahr 2014 eine G&V vorlegen, damit das Finanzamt die Anerkennung überprüfen kann.
Unser Problem: Im ersten Jahr haben wir zwar allerlei ideelle Aktivitäten gemäß unserer Satzung gestartet, aber keine Einnahmen und Ausgaben, die in Geld gemessen werden könnten.

Die "richtigen" Projekte starteten erst in 2015 (teilweise schon erfolgreich gelaufen).

Was tun? Also G& V mit lauter Nullen und ein erläuterneder Bericht des Vorstands?
Oder droht uns dann die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, weil wir rein finanziell ja "nichts gemacht" haben?

Danke für eine hilfreiche Antwort.

Re: Keine Finanztransaktionen im Gründungsjahr
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.05.2015

Es genügt dann natürlich die Angabe, dass es keine Einnahmen und Ausgaben gab. Mehr als zwei Nullen sind das nicht, weil es keine verbindliche Gliederung für die Einnahhmen-Ausgaben-Posten gibt.
Für die Gemeinnützigkeit spielt das keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Verein im Rahmen der Satzungszwecke tätig war, nicht dass er Geld bewegt.

Re: Keine Finanztransaktionen im Gründungsjahr
von: Harald Gruber ()
Datum: 28.05.2015

Ganz lieben Dank für diese schnelle, klare, und hilfreiche Antwort!