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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es genügt dann natürlich die Angabe, dass es keine > Einnahmen und Ausgaben gab. Mehr als zwei Nullen > sind das nicht, weil es keine verbindliche > Gliederung für die Einnahhmen-Ausgaben-Posten > gibt. > Für die Gemeinnützigkeit spielt das keine Rolle. > Entscheidend ist, dass der Verein im Rahmen der > Satzungszwecke tätig war, nicht dass er Geld > bewegt.
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