Re: Eistellen von Mitarbeitern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.05.2015
Ja, soweit das zum "gewöhnlichen Geschäftskreis" gehört.
Ein Ausschreibung ist nicht erforderlich. Es gilt aber: Alles was nicht zu den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten des Vorstands gehört, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.