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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, soweit das zum "gewöhnlichen Geschäftskreis" > gehört. > Ein Ausschreibung ist nicht erforderlich. Es gilt > aber: Alles was nicht zu den gewöhnlichen > Geschäftstätigkeiten des Vorstands gehört, bedarf > der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
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