Re: Entlastung des Vorstandes
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.08.2014
Da es keine gesetzliche Vorgabe gibt (BGB), richtet sich das allein nach der Satzung oder, wenn diese keine Regelung trifft, nach der bisherigen Praxis (sog. Vereinsherkommen). Aus dem BGB ergäbe sich eine Rechenschaftspflicht - die ja üblicherweile Grundlage für die Entlastung ist - sogar erst nach Ende der Amtsperiode.