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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsmitglieder als Mitarbeiter-Stimmberechtigung
von: jolle23 ()
Datum: 06.06.2014

Einen schönen Guten Tag,
während unserer letzten MV kamen Fragen bezüglich der Stimmberechtigung einzelner Mitglieder auf, die in einem Angestelltenverhältnis bei unseren Träger (Kinder-und Jugendhilfe)stehen. Wir sind 10 Mitglieder, 4 davon sind Mitarbeiter (incl. der GF). Da also der Verein als Arbeitgeber fungiert, ist uns die Grenze nicht so klar, wann die Mitarbeiter z.B. kein Stimmmrecht haben oder haben sollten, um nicht in ihrem eigenen Interesse zu entscheiden? Auch ist für die GF unklar inwieweit sie den Vorstand entlasten kann, da sie ja als Vertreterin dessen Aufgaben übernommen etc.
In der Satzung ist so speziell nichts geregelt, da ist bis dato nur von Anwesenden/ Mitgliedern die Rede.
Für die evt Aufnahme in den Par.Wohlf.verband soll die Satzung jedoch auch dahingehend geändert werden.

Wie müssen wir uns nun verhalten?

mit sonnigen Grüßen aus Berlin

Re: Vereinsmitglieder als Mitarbeiter-Stimmberechtigung
von: pfeffer ()
Datum: 10.06.2014

§ 34 BGB beschränkt den Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds auf die "Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein". Das ist recht eng gefasst. Es gibt ja nur wenige Fälle, wo das greift (etwa beim Anschluss eines Arbeitsvertrages oder dessen Kündigung).
Wenn die Satzung das nicht anders regelt, greift der Stimmrechtsausschluss also nur im Ausnahmefall. Ein bloße Interessenkollision genügt hier nicht.
Deswegen wäre die Empfehlung einen erweiterten (oder völligen) Stimmrechtsausschluss für Mitarbeiter per Satzung zu verankern.
Für die Entlastung gilt: Der Vorstand, der entlastet wird, hat keine Stimmrecht. Das gilt auch und nur, wenn der GF Mitglied des Vorstands ist, soweit er nicht z.B. als besonderer Vertreter getrennt entlastet wird.