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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Erste Vorstandswahl nach Gründungsversammlung
von: mdietl ()
Datum: 03.03.2014

Hallo zusammen,

wir haben im Mai 2013 unseren Verein mit 8 Gründungsmitgliedern gegründet und aus diesen ein 3-köpfigen Vorstand gewählt.

Unsere Satzung schreibt folgende Punkte zur Vorstandswahl vor

§8 Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Jahreshauptversammlung. Diese ist zuständig für:
a) ...
c) die Wahl des Vorstandes,
d) ...

§10 Vorstand
3) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und ist mit seinen Handlungen an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
5) Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist jeweils möglich.


Im 1. Quartal planen wir aktuell unsere Mitgliederversammlung und fragen uns, ob die Vorstände nun nochmal zwingend durch die MV gewählt werden müssen oder die 3-jährige Wahl aus dem Gründungsmeeting Bestand hat und wir die Vorstandswahlen erst in 2016 abhalten müssen.

Vielen Dank vorab.

Grüße
Matthias

Re: Erste Vorstandswahl nach Gründungsversammlung
von: kizushi ()
Datum: 03.03.2014

> Im 1. Quartal planen wir aktuell unsere
> Mitgliederversammlung und fragen uns, ob die
> Vorstände nun nochmal zwingend durch die MV
> gewählt werden müssen oder die 3-jährige Wahl aus
> dem Gründungsmeeting Bestand hat und wir die
> Vorstandswahlen erst in 2016 abhalten müssen.

Das Gründungsmeeting entspricht doch (auch) einer Mitgliederversammlung. Von daher geht die Amtszeit m.E. bis 2016 und es ist keine Neuwahl erforderlich.