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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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mdietl schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > wir haben im Mai 2013 unseren Verein mit 8 > Gründungsmitgliedern gegründet und aus diesen ein > 3-köpfigen Vorstand gewählt. > > Unsere Satzung schreibt folgende Punkte zur > Vorstandswahl vor > > §8 Mitgliederversammlung > Oberstes Organ des Vereins ist die > Mitgliederversammlung. Die wichtigste > Mitgliederversammlung ist die > Jahreshauptversammlung. Diese ist zuständig für: > a) ... > c) die Wahl des Vorstandes, > d) ... > > §10 Vorstand > 3) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der > Satzung und ist mit seinen Handlungen an die > Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. > 5) Der Vorstand wird jeweils für drei Jahre > gewählt. Eine Wiederwahl ist jeweils möglich. > > > Im 1. Quartal planen wir aktuell unsere > Mitgliederversammlung und fragen uns, ob die > Vorstände nun nochmal zwingend durch die MV > gewählt werden müssen oder die 3-jährige Wahl aus > dem Gründungsmeeting Bestand hat und wir die > Vorstandswahlen erst in 2016 abhalten müssen. > > Vielen Dank vorab. > > Grüße > Matthias
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