Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Formulierung in Satzung
von: Viola ()
Datum: 22.07.2013

Hallo,

wir haben folgende Formulierung in der Satzung "Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins." Allerdings hat uns jetzt das Finanzamt mitgeteilt dass wir die Formulierung wie folgt ändern müssen "Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.", damit wir die Gemeinnützigkeit erhalten können.

Wir haben die erste Formulierung gewählt, da wir als gemeinnütziger und mildtätiger Verein auch die Möglichkeit haben wollen, dass wenn ein Vereinsmitglied in eine Not gerät, wir auch diese unterstützen können. Bzw. diejenigen, denen wir geholfen haben, dass sie Mitglied werden können und im Nofall aber auch wieder unterstützt werden können. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir trotz der Formulierung des Finanzamtes unsere Mitglieder unterstützten können? Oder gibt es eine andere Formulierungsmöglichkeit, die das Finanzamt akzeptiert und wir dennoch die Möglichkeit haben auch Mitglieder zu unterstützen?

Über Rückmeldungen und Unterstützung freue ich mich sehr!

Re: Formulierung in Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.07.2013

Die Änderung, die das FA verlangt, bezieht sich auf die gesetzliche Mustersatzung. Das hat aber keine Folgen für die Mittelverwendung. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den begünstigten Personen um Mitglieder handelt, solange sie die Voraussetzungen für solche Zuwendungen erfüllen.

Re: Formulierung in Satzung
von: Viola ()
Datum: 22.07.2013

Hallo,

also wenn ich das richtig verstehe, können wir dann unsere Mitglieder auch im Rahmen der Vereinszwecke fördern. Was ist denn dann mit dem folgenden Zitat gemeint, dass ich hier auf der Homepage gefunden habe

"Mit der Gemeinnützigkeit sind aber eine Reihe von Auflagen verbunden. Das betrifft vor allem
....
strenge Beschränkungen bei Zuwendungen an Mitglieder
...."

Was ist mit strenge Beschränkung bei Zuwendung an Mitglieder gemeint? Bezieht sich das auf den Zweck, der sich aus der Satzung ergibt oder auf eine finanzielle Obergrenze, oder dass das Mitglied nur Sachmittel erhalten darf oder etwas ganz anderes?

Über Unterstützung bei der Klärung der Frage freue ich mich sehr!

Re: Formulierung in Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.07.2013

Verboten sind nur Zuwendungen (Leistungen ohne Gegenleistung), die nicht in Erfüllung der Satzungzwecke bestehen. Für solche Zuwendungen gilt - als sog. Annehmlichkeiten- die 40-Euro-Grenze.