Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Viola schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben folgende Formulierung in der Satzung > "Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige > Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten > in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine > Zuwendungen aus Mitteln des Vereins." Allerdings > hat uns jetzt das Finanzamt mitgeteilt dass wir > die Formulierung wie folgt ändern müssen "Mittel > des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen > Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten > keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.", damit > wir die Gemeinnützigkeit erhalten können. > > Wir haben die erste Formulierung gewählt, da wir > als gemeinnütziger und mildtätiger Verein auch die > Möglichkeit haben wollen, dass wenn ein > Vereinsmitglied in eine Not gerät, wir auch diese > unterstützen können. Bzw. diejenigen, denen wir > geholfen haben, dass sie Mitglied werden können > und im Nofall aber auch wieder unterstützt werden > können. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir trotz > der Formulierung des Finanzamtes unsere Mitglieder > unterstützten können? Oder gibt es eine andere > Formulierungsmöglichkeit, die das Finanzamt > akzeptiert und wir dennoch die Möglichkeit haben > auch Mitglieder zu unterstützen? > > Über Rückmeldungen und Unterstützung freue ich > mich sehr!
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