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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung wurde nicht eingetragen
von: hattrick ()
Datum: 01.07.2013

Hallo,
in unserem Verein gab es im Jahr 2007 eine Satzungsänderung, die der damalige Vorstand aber nicht beim Amtsgericht eingereicht/eintragen lassen hat. Die Satzungsänderung sah so aus, das die passiven Mitglieder nicht mehr wählen durften. Nun wurde ich nach der angeblich neuen Satzung gewählt, ohne stimmen der passiven Mitglieder. Stand heute ist, das sich der komplette Vorstand überworfen hat und zurück getreten ist. Es wird einen neuen Vorstand geben, die alten Vorstände müssen aber entlastet werden. Wenn jetzt ein zurückgetretenes Vorstandsmitglied nicht entlastet wird, ist dieses überhaupt gültig? Wie sieht es mit den vorhergegangenen Vorstandswahlen aus? Ist der Vorstand eigentlich rechtlich im Amt?

Danke für eure Hilfe

Viele Grüße

Re: Satzungsänderung wurde nicht eingetragen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.07.2013

Die Entlastung wäre nur dann Voraussetzung für die Wiederwahl, wenn die Satzung das ausdrücklich verlangt.