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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Regelung im Antrag Haftpflichtschäden
von: Daniel Albert ()
Datum: 17.06.2013

Hallo,

ich bin im Vorstand einer Betreuungseinrichtung für Grundschulekinder (Mittagsbetreuung) Wir sind durch die Grundschule bi Unfällen versichert aber nicht für Haftpflichtschäden. Da nicht dei betreuten Kinder sondern die Eltern Mitglieder sind würde auch nicht unbedingt eine Vereins- oder Betriebshaftpflicht für Schäden durch die Kinder verursacht aufkommen sondern die private Haftpflicht der Eltern. Jetzt möchten wir dies in die Mitgliedsanträge mit einbinden, quasi die Eltern darüber in Kenntnis setzen.

Hat dies schon einmal jemand gemacht. Gibt es da rechtliche Bedenken ?

MFG
Albert

Re: Regelung im Antrag Haftpflichtschäden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.06.2013

Wenn der Verein den Schaden verschuldet, kommt nicht die Privathaftpflicht der Eltern auf. Das gilt insbesondere auch für Verletzungen der Aufsichtspflicht. Es geht ja nicht nur um Schäden, die die Kinder verursachen, sondern auch Schäden, die die Kinder erleiden. Das deckt ohnehin nicht die Haftpflichtversicherung der Eltern.
Dafür gibt es aber sehr wohl geeignete Vereinshaftpflichtversicherungen.
Ein Haftungsausschluss würde auch nur für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit gelten.