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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der Verein den Schaden verschuldet, kommt > nicht die Privathaftpflicht der Eltern auf. Das > gilt insbesondere auch für Verletzungen der > Aufsichtspflicht. Es geht ja nicht nur um Schäden, > die die Kinder verursachen, sondern auch Schäden, > die die Kinder erleiden. Das deckt ohnehin nicht > die Haftpflichtversicherung der Eltern. > Dafür gibt es aber sehr wohl geeignete > Vereinshaftpflichtversicherungen. > Ein Haftungsausschluss würde auch nur für Schäden > durch leichte Fahrlässigkeit gelten.
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