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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
mitgliedsbeitrag und zusätzliche trainingumlage
von: denis ()
Datum: 25.05.2013

sehr geehrter herr pfeffer
liebe forumgemeinde,

unser kampfsportverein möchte in zukunft zu dem üblichen mitgliedsbeitrag in höhe von monatlich
15 euro, zusätzlich eine trainingsumlage in höhe von 2 euro pro training einführen. ist diese umlage den
beiträgen zuzuordnen oder zählt diese zu dem zweckbetrieb? kann es probleme wegen der gemeinützigkeit
wegen unterschiedlich beitäge geben?

für antworten wäre ich sehr dankbar.

m.f.g denis

Re: mitgliedsbeitrag und zusätzliche trainingumlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.05.2013

Wenn die Umlage pro Trainingsstunde bezahlt wird, gehört sie nicht zu den echten Beiträgen, sondern fällt als wirtschaftliche Einnahmen in den Zweckbetrieb. Steuerlich ändert sich dadurch nichts, weil die Einnahmen im Zweckbetrieb ertragssteuerfrei und nach § 4 Nr. 22b UStG auch umsatzsteuerfrei sind.
Schädlich für die Gemeinnützigkeit ist das nicht.