Re: Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.05.2013
Auf jeden Fall. Hat das Finanzamt Einwände, muss die Satzung nämlich erneut beschlossen werden.
Ist bereits eine Eintragung erfolgt, kommen auch noch die Kosten für die Anmeldung der Satzungsänderung dazu.