Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt asl kommissarische Geschäftsführerin
von: Bonnie09 ()
Datum: 14.05.2013

Hallo alle Zusammen.
Brauche Eure Hilfe:
Warr bis vor Kurzem vom August 2012 bis April 2013 als kommissarische GF eines Vereins. Also nicht gewählt durch die MV sondern mal eben so "ernannt" worden durch den 1. Vorsitzenden weil er niemandem hatte, der es macht.
Nun habe ich meinen Rücktritt im April erklärt.... aus beruflichen Gründen.
Jetzt fängt das Theater an:
welche Unterlagen gebe ich ab? An wem? Und wie? Ich meine Unterschrift verlangen dass ich alles abgegeben habe?
Kann ich einfach so aufhören, auch wenn ich nirgendwo, in keinem VR eingetragen war?

Der 1. Vorsitzende macht mir jetzt Probleme .. er möchte erst mal meine Unterlagen haben um sie in 1. Woche zu prüfen und dann Unterschriebt er. Dabei kann er noch nicht mal richtig deutsch... sorry. Bin ein wenig enttäuscht und habe schon überlegt zum Anwalt damit zu gehen.
Kann mir bitte jetzt jemand hier helfen?
Danke
LIebe Grüße aus Köln
Bonnie

Re: Rücktritt asl kommissarische Geschäftsführerin
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.05.2013

Sieht denn die Satzung das Amt eines GF vor und erlaubt es eine kommissarische Bestellung? Wurde die Tätigkeit vergütet?
Wenn beides nicht der Fall ist, können Sie die Situation sehr gelassen sehen. Es gelten die Regelungen des §§ 662 BGB. Die Tätigkeit können sie jederzeit beenden (§ 671 BGB).
Natürlich müssen sie alle Unterlagen herausgeben und entsprechende Ausküfte geben (§§ 666, 667 BGB).
Sie sind nicht in der Haftung dem Verein gegenüber, sondern nur dem Vorstand gegenüber Beauftragte.

Re: Rücktritt asl kommissarische Geschäftsführerin
von: Bonnie09 ()
Datum: 15.05.2013

Hallo Herr Pfeiffer,

danke Ihnen erstmal für Ihre schnelle Antwort.
Habe gerade in der Satzung nachgeschaut und dort steht tatsächlich unter §10 Gesetzliche Vertretung:
"Der Vorstand ist berechtigt, Zur Führung der laufenden Verwaltung einen GF als besonderen Vertreter gemäß §30 zu bestellen."

Und meine Tätigkeit war reiner Ehrenamt ohne irgendwelche Entschädigung oder Vergütung.

Meine grundsätzliche Frage ist: Wie übergebe ich ordentlich meine Unterlage und an wem!
Einen neuen GF gibt es angeblich noch nicht und der besagt 1. Vorsitzender, der keinen Plan von nichts hat, verlangt von mir die Unterlagen ohne Unterschrift.

Sehe ich das jetzt falsch oder soll ich die Unterlagen einfach so ihm geben?

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir dass es am sichersten wäre Unterlagen gegen eine Unterschrift abzugeben und mit Zeugen. Traue ihm einfach nicht. Macht zu viel Wind einfach.

Wäre schön da nochmal Hilfestellung Ihrerseits zu bekommen.

Vielen Dank
LG Bonnie

Re: Rücktritt asl kommissarische Geschäftsführerin
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.05.2013

Die Unterlagen müssen dem Vorstand ausgehändigt werden, er hat Sie ja beauftragt.
Eine Quittung können Sie sicher verlangen und ich würde die Aushändigung verweigern, wenn das nicht geschieht. Wahrschenlich hat der Vorstand ja kein Problem damit, was Sie im aushändigen, sondern damit was Sie ihm evtl. nicht aushändigen könnten. Also sollte er mit einer Liste der ausgehändigten Unterlagen kein Problem haben.