Re: Rücktritt asl kommissarische Geschäftsführerin
von: Bonnie09 ()
Datum: 15.05.2013
Hallo Herr Pfeiffer,
danke Ihnen erstmal für Ihre schnelle Antwort.
Habe gerade in der Satzung nachgeschaut und dort steht tatsächlich unter §10 Gesetzliche Vertretung:
"Der Vorstand ist berechtigt, Zur Führung der laufenden Verwaltung einen GF als besonderen Vertreter gemäß §30 zu bestellen."
Und meine Tätigkeit war reiner Ehrenamt ohne irgendwelche Entschädigung oder Vergütung.
Meine grundsätzliche Frage ist: Wie übergebe ich ordentlich meine Unterlage und an wem!
Einen neuen GF gibt es angeblich noch nicht und der besagt 1. Vorsitzender, der keinen Plan von nichts hat, verlangt von mir die Unterlagen ohne Unterschrift.
Sehe ich das jetzt falsch oder soll ich die Unterlagen einfach so ihm geben?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir dass es am sichersten wäre Unterlagen gegen eine Unterschrift abzugeben und mit Zeugen. Traue ihm einfach nicht. Macht zu viel Wind einfach.
Wäre schön da nochmal Hilfestellung Ihrerseits zu bekommen.
Vielen Dank
LG Bonnie