Re: Wahlverfahren innerhalb des Vorstands
von: Monzetti ()
Datum: 11.05.2013
Hallo,
ok - das hilft mir schon einmal...
Bei nur vier Vorständen sollten man vom Stimmrechtsausschluss also Abstand nehmen...
Noch eine Frage der Eleganz: Bietet es sich an, dass die Wahl innerhalb des Vorstands - also zur Verteilung der Ämter - mit offenem Handzeichen vorgegeben wird?
Mein Grundgedanke ist, dass diese vier Personen so eng zusammenarbeiten müssen, dass es besser wäre, wenn sie offen wählen. Bleibt eine Hand unten, so merkt man beizeiten, dass da "was im Busch ist" - ist die Wahl jedoch einstimmig (was eher die Regel sein wird), so kommt später auch niemand argumentativ aus der Nummer wieder raus, denn er/sie hat immerhin auch für diese Person gestimmt...
Kurz: Eine offene Wahl sollte innerhalb des Vorstands eigentlich zur Stärkung der Einigkeit beisteuern, - oder kann man das so nicht sagen?
vG,
Monzetti