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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Monzetti schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ok - das hilft mir schon einmal... > > Bei nur vier Vorständen sollten man vom > Stimmrechtsausschluss also Abstand nehmen... > > Noch eine Frage der Eleganz: Bietet es sich an, > dass die Wahl innerhalb des Vorstands - also zur > Verteilung der Ämter - mit offenem Handzeichen > vorgegeben wird? > > Mein Grundgedanke ist, dass diese vier Personen so > eng zusammenarbeiten müssen, dass es besser wäre, > wenn sie offen wählen. Bleibt eine Hand unten, so > merkt man beizeiten, dass da "was im Busch ist" - > ist die Wahl jedoch einstimmig (was eher die Regel > sein wird), so kommt später auch niemand > argumentativ aus der Nummer wieder raus, denn > er/sie hat immerhin auch für diese Person > gestimmt... > > Kurz: Eine offene Wahl sollte innerhalb des > Vorstands eigentlich zur Stärkung der Einigkeit > beisteuern, - oder kann man das so nicht sagen? > > vG, > > Monzetti
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