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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bezahlung Internetbeauftragter
von: Isabell ()
Datum: 04.12.2012

Hallo Zusammen,

ich bin mir bei einer Position in unserem Verein nicht sicher, ob unsere Satzung die gewählte Lösung unterstützt.

Unsere Internetbeauftragte ist Mitglied im Verein und bekommt die Arbeit von uns mit mtl. ca. 300 € bezahlt (gegen Rechnung). Der Posten der Internetbeauftragten wird nicht gewählt und ist auch nirgendwo in der Satzung erwähnt.

Zu Vereinsämtern sagt unsere Satzung derzeit:

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Allen ehrenamtlich Tätigen können die Auslagen erstattet werden, soweit sie angemessen sind. Bei Bedarf können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Vereinsämter entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über diese entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand soweit er nicht selbst betroffen ist, ansonsten der Beirat.

Ist unsere Regelung so ok oder sollte hier etwas verändert werden?

Gruß
Isabell

Re: Bezahlung Internetbeauftragter
von: ugeotze ()
Datum: 10.12.2012

Die Satzung ist zulässig und kann sinnvoll sein:

Organämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Andere Tätigkeiten, dazu gehört der Internetbeauftragte, können bezahlt werden.