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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Isabell schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Zusammen, > > ich bin mir bei einer Position in unserem Verein > nicht sicher, ob unsere Satzung die gewählte > Lösung unterstützt. > > Unsere Internetbeauftragte ist Mitglied im Verein > und bekommt die Arbeit von uns mit mtl. ca. 300 € > bezahlt (gegen Rechnung). Der Posten der > Internetbeauftragten wird nicht gewählt und ist > auch nirgendwo in der Satzung erwähnt. > > Zu Vereinsämtern sagt unsere Satzung derzeit: > > Alle Inhaber von Vereinsämtern sind grundsätzlich > ehrenamtlich tätig. Allen ehrenamtlich Tätigen > können die Auslagen erstattet werden, soweit sie > angemessen sind. Bei Bedarf können im Rahmen der > haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Vereinsämter > entgeltlich gegen Zahlung einer > Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a > EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über diese > entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand > soweit er nicht selbst betroffen ist, ansonsten > der Beirat. > > Ist unsere Regelung so ok oder sollte hier etwas > verändert werden? > > Gruß > Isabell
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