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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gerichtliche Durchsetzung von Mitgliedschaftsrechten
von: Justin ()
Datum: 23.04.2012

Hat jemand Erfahrung mit der gerichtlichen Durchsetzung von Mitgliedschaftsrechten?

Es geht um das Recht auf Einsichtnahme in die (bzw. Herausgabe der) Mitgliederliste.

Was kann man über Aussicht, Dauer und Kosten eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens sagen? Lassen sich bestimmte Anwälte/Anwältinnen empfehlen?

Viele Grüße
Justin (Rhein-Main-Gebiet)

Re: Gerichtliche Durchsetzung von Mitgliedschaftsrechten
von: Hardy ()
Datum: 24.04.2012

Hallo,
die Einsichtnahme ist möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse belegen können. Z.B. die Durchführung eines Minderheitsbegehrens.
Das BGH hat dazu einen Beschluss schon mal gefasst:

Rechtsprechung
› Entscheidungen in Leitsätzen
› II. Bundesgerichtshof
BGB § 37Zum Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Offenbarung der Namen und Anschriften der anderen MitgliederBGH, Hinweisbeschl. v. 21. 6. 2010 – II ZR 219/09 (OLG Hamburg), ZIP 2010, 2397
Amtliche Leitsätze:

1. Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.

2. Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten, kann auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 37 BGB bestehen, wenn das Mitglied nach den Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.