Re: Satzungsänderung - Vermögen bei Vereinsauflösung
von: Hardy ()
Datum: 24.03.2012
Ein e.V. kann das Vereinsvermögen an die Gemeinde im Auflösungsfall übergeben. Maßgabe ist jedoch, dass die Gemeinde das nur an einen e.V. zu gemeinnützigen Zwecken übergeben darf und dies im Auflösungsparagrafen so fixiert ist. Besser ist es, dass ihr selbst in Kooperation mit der Gemeinde einen gemeinnützigen Verein "ausguckt". Stimmt das aber vorab mit Eurem Finanzamt und dem Vereinsregister ab.