Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein e.V. kann das Vereinsvermögen an die Gemeinde > im Auflösungsfall übergeben. Maßgabe ist jedoch, > dass die Gemeinde das nur an einen e.V. zu > gemeinnützigen Zwecken übergeben darf und dies im > Auflösungsparagrafen so fixiert ist. Besser ist > es, dass ihr selbst in Kooperation mit der > Gemeinde einen gemeinnützigen Verein "ausguckt". > Stimmt das aber vorab mit Eurem Finanzamt und dem > Vereinsregister ab.
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