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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Telefonkosten
von: StueberMa ()
Datum: 28.10.2011

Hallo,
Untergliederungen dürfen ja Telefongespräche für den Verein über ihren privaten Anschluss tätigen.
Diese können sie dann gegen Einzelnachweis abrechnen.
Aber wie verhält sich das mit den Kosten für eine Flatrate?
Lieben Gruß
Marina

Re: Telefonkosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.11.2011

Hier könnte es schwierig werden, weil das Finanzamt sagen könnte, die Kosten wären nicht durch den Verein veranlasst. Man müsste also nachweisen, dass man ohne die Nutzung für den Verein keine Flatrate nutzen würde.
Meine Empfehlung: Den Ehrenamtsfreibetrag als pauschalen Aufwandsersatz nutzen.

Re: Telefonkosten
von: StüberMa ()
Datum: 03.11.2011

Vielen Dank!
Aber wie verhält sich das mit der Ehrenamtspauschale, muss diese in der Satzung stehen?

Re: Telefonkosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.11.2011

Wenn es sich um einfache Mitglieder oder Dritte handelt, muss die Satzung keine Voraussetzungen schaffen. Es genügt, wenn sie Vergütungen nicht verbietet.
Etwas anderen gilt nur für Vorstandsmitglieder.