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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein schriftlich gründen und ohne jährliches Treffen
von: Horst 56 ()
Datum: 27.10.2011

Wir sind eine Interessengemeinschaft, die über das Internet recht gut funktioniert.

Kann man einen e.V. auch ohne Treffen, z.B. schriftlich, gründen?

Kann man ohne jegliches Treffen den Verein am Laufen halten, falls er überhaupt ohne ein anfängliches Treffen gründbar ist?

Oder anders gefragt, was ist das Minimum an Treffen?

Danke für Antworten!

Re: Verein schriftlich gründen und ohne jährliches Treffen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.11.2011

Grundsätzlich müsste auch für die Gründungsversammlung die Regelung des § 32 (2) BGB gelten, dass ein Beschluss auch ohne Versammlung der Mitglieder gültig ist, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
In der Praxis stellt sich das Problem nicht unbedingt, weil man - wie das onicht selten gemacht wird - das Protokoll der Gründungsversammlung fingieren kann und die Unterschriften auf der Satzung im Umlaufverfahren sammelt.

Re: Verein schriftlich gründen und ohne jährliches Treffen
von: Horst 56 ()
Datum: 05.11.2011

Zu "Wolfgang Pfeffer Datum: 03.11.2011"

Danke für den Tipp mit § 32 (2) BGB

"fingieren" kommt für mich leider nicht in Frage, da ich in solchen Sachen ein Prinzipienreiter bin.