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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand
von: MyVerein ()
Datum: 25.10.2011

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen Gründung eines Vereines (e.V.). Wie es üblich ist - auch in unserem Verein werden wir Satzungsmäßig Vorstand, erweiterten Vorstand und andere Vereinsorgane haben.

Meine Frage: können wir (und ist es üblich) nicht einen 1. Vorstandsvorsitzenden sondern 3 (ersten) Vorstandsvorsitzenden haben, die in der Linie gleichberechtigt sind? Zwei von drei Vorstandsvorsitzenden werden den Verein "nach Außen" vertreten.

Uns ist bekannt, dass es in vielen Vereinen üblich ist. 1. Vorstandsvorsitzenden, seinen Vertreter, Kassierer (und weitere Vereinsorgane gem. BGB und Vereinsrecht) zu haben. Ähnlich gilt bei den Vereinen welche den Präsidium haben. Die haben in erster Linie einen "Präsidenten"...aber es ist eine Person "führende" Person....

Wie ist eure Meinung hierzu?

Vielen herzlichen Dank schon im Voraus für eure Antworten.
MyVerein

Re: Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 26.10.2011

MyVerein schrieb:
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Hallo zusammen,

wir beabsichtigen Gründung eines Vereines (e.V.).
Wie es üblich ist - auch in unserem Verein werden wir Satzungsmäßig Vorstand, erweiterten Vorstand
und andere Vereinsorgane haben.

M.M.n. macht das Sinn, wenn es sich um einen Großverein von Anfang an, handelt.

Meine Frage: können wir (und ist es üblich) nicht einen 1. Vorstandsvorsitzenden sondern 3 (ersten)
Vorstandsvorsitzenden haben, die in der Linie gleichberechtigt sind? Zwei von drei Vorstandsvorsitzenden
werden den Verein "nach Außen" vertreten. Uns ist bekannt, dass es in vielen Vereinen üblich ist.
1. Vorstandsvorsitzenden, seinen Vertreter, Kassierer (und weitere Vereinsorgane gem. BGB und
Vereinsrecht) zu haben.

Gleich drei 1. Vorsitzende ist nicht üblich. Sie wären nach Ihrer Idee auch nicht gleichberechtigt, da nur 2 den e.V. im Außenverhältnis vertreten. Fällt einer der 1. Vorsitzenden im Außenverhältnis (BGB § 26) aus, hat der dritte 1. Vorsitzende nicht das Recht den e.V. nach BGB § 26 zu vertreten. Er ist ja der 1. Vorsitzende ohne Außenvertretung. U.U. ist dann der Restvorstandnicht beschlußfähig.

Ähnlich gilt bei den Vereinen welche den Präsidium haben.
Die haben in erster Linie einen "Präsidenten"...aber es ist eine Person "führende" Person....

Wie ist eure Meinung hierzu?

Dann wählt einen Präsidenten als "führende Person aus dem Kreis der drei 1. Vorsitzenden. Die zwei 1. Vorsitzenden-Kandidaten werden sich einig wer der 1. Vorsitzende ist und wer sein Stellvertreter.
Passt auf, dass ihr nicht zu viele Häuptlinge habt!
Gruß Hardy aus Sachsen

Re: Vorstand
von: MyVerein ()
Datum: 26.10.2011

Hallo Hardy,

vielen herzlichen Dank für schnelle Antwort.

MyVerein