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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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MyVerein schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > wir beabsichtigen Gründung eines Vereines (e.V.). > Wie es üblich ist - auch in unserem Verein werden > wir Satzungsmäßig Vorstand, erweiterten Vorstand > und andere Vereinsorgane haben. > > Meine Frage: können wir (und ist es üblich) nicht > einen 1. Vorstandsvorsitzenden sondern 3 (ersten) > Vorstandsvorsitzenden haben, die in der Linie > gleichberechtigt sind? Zwei von drei > Vorstandsvorsitzenden werden den Verein "nach > Außen" vertreten. > > Uns ist bekannt, dass es in vielen Vereinen üblich > ist. 1. Vorstandsvorsitzenden, seinen Vertreter, > Kassierer (und weitere Vereinsorgane gem. BGB und > Vereinsrecht) zu haben. Ähnlich gilt bei den > Vereinen welche den Präsidium haben. Die haben in > erster Linie einen "Präsidenten"...aber es ist > eine Person "führende" Person.... > > Wie ist eure Meinung hierzu? > > Vielen herzlichen Dank schon im Voraus für eure > Antworten. > MyVerein
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