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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Briefwahlen
von: Flo ()
Datum: 26.09.2011

Hallo zusammen,

wir in unserem Verein haben folgendes Problem:
Wir möchten/müssen eine Versicherung abschließen. Wenn wir die Versicherung abschließen müssen wir die Mitgliedsbeiträge erhöhen. Da wir vom Vorstand davon ausgehen, das - wie so oft - nur ein kleiner Teil zur Mitgliederversammlung kommt, Briefwahlen über dieses Thema durch zu führen.
Ist das Rechts Breifwahlen durch zu führen.
Auf was müssen wir achten bei der Breifwahl.

Ich bin selbst erst sein ein paar Monaten im Vorstand und kenne mich noch nicht so gut aus.
Vielen Dank schon einmal im voraus.

Re: Briefwahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.09.2011

Briefwahlen sind schriftliche Abstimmungen, die sind nur zulässig sind, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt oder wenn nach § 32 BGB alle Mitglieder schriftlich zustimmen.
Sieht denn Ihre Satzung ein Quorum für die Beschlussfähigkeit der MV vor? Andernfalls ist der Beschluss über die Beitragserhöhung auch mit geringer Beteiligung wirksam.