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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Briefwahlen sind schriftliche Abstimmungen, die > sind nur zulässig sind, wenn die Satzung das > ausdrücklich erlaubt oder wenn nach § 32 BGB alle > Mitglieder schriftlich zustimmen. > Sieht denn Ihre Satzung ein Quorum für die > Beschlussfähigkeit der MV vor? Andernfalls ist der > Beschluss über die Beitragserhöhung auch mit > geringer Beteiligung wirksam.
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