Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: Betty ()
Datum: 17.04.2024
Hallo,
der Verein in dem ich Mitglied bin, hat ein Vereinsheim. Dieses Vereinsheim wird an Mitglieder und Fördermitglieder (eigentlich Nicht-Mitglieder) vermietet. Es war in den vergangenen Jahrzehnten so ziemlich egal was die Mieter dort machten. Nur Junggesellenabschiede und Polterabende waren nicht erlaubt. Jetzt ist es so, daß ich mit einem Team eine öffentliche Veranstaltung dort machen will, privat organisiert. Mein Vater als Vorstandsmitglied hat es für diesen Zweck gemietet. Jetzt ist es so, daß die anderen Vorstandsmitgliedern mir es verbieten wollen, mit dem Hintergrund, daß sie Angst um die Gemeinnützigkeit haben.
Wir haben einen Vertrag wo der Verein aus der Haftung raus ist, wenn was passiert.
Ich habe bei der Stadt Gelder aus dem Verfügungsfond beantragt und bei der Ehrenamtsagentur um zusätzliche Helfer gebeten.
Der Vorstand ist auch der Meinung, daß nur Vorstandsmitgliedern es erlaubt wäre, öffentliche Veranstaltung auf dem Vereinsgelände auszurichten. In der Vergangenheit hatten wir öfter Mieter, die auch öffentliche Veranstaltungen machten. Es war bei den vorherigen Vorständen nie ein Problem.
Bisher hatte der Verein auch keine Gemeinnützigkeit, das kommt erst jetzt mit der Satzungsänderung.
Die Städte werben doch immer damit, daß man sich als Bürger engagieren soll. Es kann doch nicht sein, daß ich es mitten in der city machen darf, aber in einem angemieteten Lokal nicht, nur weil es zum Verein gehört.
Wie sieht es rechtlich aus?
Gruß
Betty