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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: Betty ()
Datum: 17.04.2024

Hallo,

der Verein in dem ich Mitglied bin, hat ein Vereinsheim. Dieses Vereinsheim wird an Mitglieder und Fördermitglieder (eigentlich Nicht-Mitglieder) vermietet. Es war in den vergangenen Jahrzehnten so ziemlich egal was die Mieter dort machten. Nur Junggesellenabschiede und Polterabende waren nicht erlaubt. Jetzt ist es so, daß ich mit einem Team eine öffentliche Veranstaltung dort machen will, privat organisiert. Mein Vater als Vorstandsmitglied hat es für diesen Zweck gemietet. Jetzt ist es so, daß die anderen Vorstandsmitgliedern mir es verbieten wollen, mit dem Hintergrund, daß sie Angst um die Gemeinnützigkeit haben.
Wir haben einen Vertrag wo der Verein aus der Haftung raus ist, wenn was passiert.

Ich habe bei der Stadt Gelder aus dem Verfügungsfond beantragt und bei der Ehrenamtsagentur um zusätzliche Helfer gebeten.

Der Vorstand ist auch der Meinung, daß nur Vorstandsmitgliedern es erlaubt wäre, öffentliche Veranstaltung auf dem Vereinsgelände auszurichten. In der Vergangenheit hatten wir öfter Mieter, die auch öffentliche Veranstaltungen machten. Es war bei den vorherigen Vorständen nie ein Problem.

Bisher hatte der Verein auch keine Gemeinnützigkeit, das kommt erst jetzt mit der Satzungsänderung.

Die Städte werben doch immer damit, daß man sich als Bürger engagieren soll. Es kann doch nicht sein, daß ich es mitten in der city machen darf, aber in einem angemieteten Lokal nicht, nur weil es zum Verein gehört.

Wie sieht es rechtlich aus?

Gruß

Betty

Re: Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 17.04.2024

Mit der Gemeinnützigkeit hat das grundsätzlich nichts tun. Haftungs- und Versicherungsfragen lassen sich klären. Z.B. könnte der Verein bei öffentlichen Veranstaltungen den Nachweis verlangen, dass eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Das empfiehlt sich ohnehin. Haftbar ist der Veranstalter, soweit nicht Mängel an den Räumlichkeiten zum Schaden führen.

Re: Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: Betty ()
Datum: 17.04.2024

Das mit der Haftpflichtversicherung ist natürlich klar. Aber das ist für den Vorstand egal. Sie wollen nur nicht das ich es mache und begründen das ganze mit der Gemeinnützigkeit.

Könnt ihr eine Veranstalterhaftpflicht empfehlen, die nicht teuer ist? Das ist in meiner Budgetplanung bisher nicht drin gewesen.

Re: Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 17.04.2024

Hier ist die Bernhard-Assekurranz günstig und umkompliziert abzuschließen.

Re: Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: Betty ()
Datum: 17.04.2024

Danke. Ich denke 3 Mill. reicht doch.

Re: Vereinsheim - wirtschaftlicher Zweckbetrieb
von: Betty ()
Datum: 23.04.2024

Das Drama geht in die nächste Runde. Man hat meinem Vater den Mietvertrag gekündigt. Eben weil wir eine öffentliche Veranstaltung machen wollen. Angeblich weil sie sonst die Gemeinnützigkeit nicht erhalten.
Angeblich hat ein Anwalt denen das so geschrieben.

Ich habe jetzt eben an das Finanzamt geschrieben. Hoffe das ich noch vor der Mitgliederversammlung eine Antwort bekomme.

Wenn das Finanzamt da keine Probleme drin sieht, wovon ich jetzt ausgehe, dann freut sich die Presse bestimmt.

Jetzt muß ich erstmal auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten suchen.



Edited 1 time(s). Last edit at 23.04.2024 by Betty.