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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wirtschaftlich Berechtigte (Transparenzregister)
von: Tasmin ()
Datum: 13.04.2024

Hallo Herr Pfeffer,

unser Verein ist nun ins Vereinsregister eingetragen worden. Ich muss als nächsten Schritt einen Eintritt ins Transparenzregister vornehmen, um 1. ein Bankkonto eröffnen zu können und 2. weil ein Vorstand nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Nun ist mir eine Sache nicht klar. Wird nur der vertretungsberechtigte Vorstands des Vereins eingetragen oder alle Personen des Vorstands, die ein Stimmrecht von > 25 % haben? In unserem Fall haben wir 2 jeweils einzeln nach dem BGB vertretungsberechtigte Vorstände und einen weiteren Vorstand. Insgesamt besteht der Vorstand also aus 3 Personen und die Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen. Damit hätte ja jeder Vorstand 33 % Stimmrecht und müsste als "Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbesondere der Stimmrechte (§ 19 Abs. 3 Nr. 1a GwG)" ins Transparenzregister eingetragen werden. Ist das richtig - trage ich alle 3 Vorstände ein oder nur die beiden nach dem BGB vertretungsberechtigten Vorstände? Falls nur 2 Vorstände eingetragen werden, wäre der Umfang des wirtschaftlichen Interesses 33,3 % oder 50 %?

Vielen Dank.

Re: Wirtschaftlich Berechtigte (Transparenzregister)
von: pfeffer ()
Datum: 14.04.2024

Ich muss als nächsten Schritt einen Eintritt ins Transparenzregister vornehmen

# Nein, dass geschieht regelmäßig automatisch, d.h. durch die Register selbst.

um 1. ein Bankkonto eröffnen zu können

# Die Banken verlangen normalerweise nur einen Auszug aus dem Vereinsregisgter.
Oder hat die Bank das explizit verlangt?

Re: Wirtschaftlich Berechtigte (Transparenzregister)
von: Tasmin ()
Datum: 14.04.2024

Leider die Bank (Skatbank) explizit die Vorlage des Transparenzregisterauszuges. Und der Clou ist, dass sie keine "Leermeldung" akzeptieren; d.h. sie akzeptieren nicht, dass der Auszug keine Eintragung eines wirtschaftlich Berechtigten enthält.
Der Verein wurde tatsächlich bereits ins Transparenzregister automatisch eingetragen. Ich habe ihn dort gefunden, aber es wurden keine wirtschaftlich Begünstigten eingetragen. Laut den Infos, die ich auf der Seite des Transparenzregisters gefunden habe, bin sind wir dann explizit zu einer Meldung verpflichtet, wenn ein Vorstandmitglied nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Daher muss ich auf jeden Fall melden.

Re: Wirtschaftlich Berechtigte (Transparenzregister)
von: Tasmin ()
Datum: 15.04.2024

Hallo Herr Pfeffer, ich wollte nur sagen, dass es ich erledigt hat. Es wurden wohl doch schon die wirtschaftlich Berechtigten automatisch eingetragen. Das sind die vertretungsberechtigten Vorstände nach dem BGB. Ich muss nun nur die abweichende Staatsbürgerschaft durchgeben.