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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Tasmin schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > unser Verein ist nun ins Vereinsregister > eingetragen worden. Ich muss als nächsten Schritt > einen Eintritt ins Transparenzregister vornehmen, > um 1. ein Bankkonto eröffnen zu können und 2. weil > ein Vorstand nicht die deutsche Staatsbürgerschaft > hat. Nun ist mir eine Sache nicht klar. Wird nur > der vertretungsberechtigte Vorstands des Vereins > eingetragen oder alle Personen des Vorstands, die > ein Stimmrecht von > 25 % haben? In unserem Fall > haben wir 2 jeweils einzeln nach dem BGB > vertretungsberechtigte Vorstände und einen > weiteren Vorstand. Insgesamt besteht der Vorstand > also aus 3 Personen und die Entscheidungen werden > mehrheitlich getroffen. Damit hätte ja jeder > Vorstand 33 % Stimmrecht und müsste als > "Beteiligung an der Vereinigung selbst, > insbesondere der Stimmrechte (§ 19 Abs. 3 Nr. 1a > GwG)" ins Transparenzregister eingetragen werden. > Ist das richtig - trage ich alle 3 Vorstände ein > oder nur die beiden nach dem BGB > vertretungsberechtigten Vorstände? Falls nur 2 > Vorstände eingetragen werden, wäre der Umfang des > wirtschaftlichen Interesses 33,3 % oder 50 %? > > Vielen Dank.
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