Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsdefinition
von: MW ()
Datum: 09.04.2024

Hallo Herr Pfeffer,

im Zuge der Neufassung unserer Satzung wurde uns mitgeteilt, dass es keinen haupt- bzw. geschäftsführenden Vorstand mehr gibt. Der Vorstand besteht aus 5 gleichberechtigten Personen.

Ist das laut beigefügten Auszug aus unserer Satzung korrekt? Nach meinen Verständnis ist ein Verein ohne geschäftsführenden Vorstand nicht handlungsfähig.
Wie ist der Passus unter Absatz 2 zu verstehen?
Welche Rollen haben die Beisitzer? Sind diese ebenfalls voll haftbar, analog des Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden?
Haben die Beisitzer gleiches Stimm und Mitspracherecht?

Eine gesonderte Geschäftsordnung gibt es nicht.


§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei, höchstens aus fünf Mitgliedern:

1. Vorsitz,
2. stellvertretenden Vorsitz,
3. Kassenführung,
4. bis zu 2 Beisitzende.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und übt seine Tätigkeit ehren-
amtlich aus. Die Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglied sein.

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz und die Kassen-
führung. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis
zum Verein wird die Stellvertretung nur bei Verhinderung des Vorsitzes tätig.

(7) Die Beschlussfassungen des Vorstandes erfolgen in Vorstandssitzungen zu denen der Vorsitz
nach Bedarf einlädt. Mindestens zwei Mal im Jahr ist eine Vorstandssitzung abzuhalten. Form
der Vorstandssitzung sowie die Beschlussfassung regelt § 12.

(8) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Darüber hinaus können im Rahmen eines
Aufgabenverteilungsplanes die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder festgeschrieben
werden.

(9) Mitglieder eines Organs haften für ihre Tätigkeiten in Erfüllung der Organpflichten gegenüber
dem Verein nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Werden sie durch Dritte in Anspruch ge-
nommen, sind sie insoweit vom Verein freizustellen, als sie nicht gegenüber dem Verein haften.


§ 12 Form der Versammlungen, Beschlussfassungen

(8) Die in den Sitzungen der Vereinsorgane gefassten Beschlüsse erfolgen mit relativer Mehrheit
der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen erfolgen mit absoluter Mehrheit der abgege-
benen Stimmen. Jedes Organmitglied hat eine Stimme. Eine Stimmenübertragung ist nicht
möglich. Bei Stimmengleichheit in Vorstands- und Beiratssitzungen entscheidet der jeweilige
Vorsitz. Bei Stimmengleichheit in der Mitgliederversammlung gilt der Antrag als abgelehnt.
Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.


Vielen Dank schon im voraus!

Re: Vorstandsdefinition
von: pfeffer ()
Datum: 10.04.2024

... wurde uns mitgeteilt, dass es keinen haupt- bzw. geschäftsführenden Vorstand mehr gibt.

# von wem?

Nach meinen Verständnis ist ein Verein ohne geschäftsführenden Vorstand nicht handlungsfähig.

# Der Vorstand ist grundsätzlich geschäftsführend. Das muss die Satzung also gar nicht regeln. Entscheidend ist die Vertretungsregelung, und die ist klar.
Ich habe deswegen gegen die Regelung keine Bedenken.

Re: Vorstandsdefinition
von: MW ()
Datum: 10.04.2024

Die Rückmeldung kam von einem der neuen Beisitzer! Daher kommt es immer mehr zu Verunsicherung bei der 1. und 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Es wird sich bei der Aussage auf den oben aufgeführten Paragrafen bezogen.

Re: Vorstandsdefinition
von: pfeffer ()
Datum: 10.04.2024

Da ist der Beisitzer im Irrtum.

Re: Vorstandsdefinition
von: MW ()
Datum: 10.04.2024

Gehört der Beisitzer dann zum geschäftsführenden Vorstand oder ist der geschäftsführende Vorstand immer der der im VR hinterlegt und unter dem BGB geregelt ist?

Re: Vorstandsdefinition
von: pfeffer ()
Datum: 10.04.2024

Einen geschäftsführenden Vorstand gibt es rechtlich betrachtet gar nicht. Es gibt den Vorstand, und dessen Rechte können eingeschränkt werden, was Vertretungsberechtigung und Aufgaben im Inneren des Vereins (das wird meist als Geschäftführung bezeichnet) anbelangt.
Da wird also mit falschen Begrifflichkeiten Verwirrung gestiftet.

Re: Vorstandsdefinition
von: MV ()
Datum: 10.04.2024

Inwieweit sind die Beisitzer stimmberechtigt innerhalb des Vorstandes? Sind die Beisitzer laut der Satzung „nur“ Unterstützer innerhalb des Vorstandes sind?

Re: Vorstandsdefinition
von: pfeffer ()
Datum: 10.04.2024

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, haben sie Stimmrecht.