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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ansprechpartner
von: TD ()
Datum: 20.03.2024

Hallo Herr Pfeffer, können Sie uns sagen, wie es sich um personifizierte Ansprechpartner in der Außendarstellung verhält.

Wir haben zur Unterstützung des Vorstandes eine ehrenamtliche Hilfe, die für uns unsere Spendeneingänge prüft und "Dankschreiben" versendet. Für Rückfragen zu spenden wollten wir Ihre Mailadresse als Ansprechpartner veröffentlichen. Nun heißt es, dass unsere Vereinsstruktur keinen alleinigen Ansprechpartner für Spenden vorsieht. (In der Satzung haben wir dazu eine Regelung). Erster Ansprechpartner für finanzielle Angelegenheiten sei immer der Kassenwart, die Kontaktpflege zu Spendern, Sponsoren und Förderern liegt bei der ersten und zweiten Vereinsvorsitzenden. Ein weiterer Erstzugriff außerhalb des Vorstandes sei unzulässig.

Ist das so? Wir haben die Person zur Unterstützung des Vorstandes hinzugezogen.

Re: Ansprechpartner
von: TD ()
Datum: 20.03.2024

Das sollte „ in der Satzung haben wir KEINE Regelung dazu“ heißen.

Re: Ansprechpartner
von: pfeffer ()
Datum: 21.03.2024

Wenn die Satzung das nicht regelt, kann der Verein das frei organisieren. Grundsätzlich sind solche "Hilfspersonen" dem Vorstand zugeordnet, d.h. er ist für deren Tätigkeit (auch gegenüber der Mitgliederversammlung) verantwortlich.
Einwände könnte lediglich die Mitgliederversammlung erheben, weil sie gegenüber dem Vorstand umfassend weisungsbefugt ist.