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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung das nicht regelt, kann der Verein > das frei organisieren. Grundsätzlich sind solche > "Hilfspersonen" dem Vorstand zugeordnet, d.h. er > ist für deren Tätigkeit (auch gegenüber der > Mitgliederversammlung) verantwortlich. > Einwände könnte lediglich die > Mitgliederversammlung erheben, weil sie gegenüber > dem Vorstand umfassend weisungsbefugt ist.
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