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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kündigung aus wichtigen Grund
von: Steffen ()
Datum: 20.03.2024

Moin zusammen,

ich habe mal eine Grundsatzfrage.
Der Verein hatte in der Vergangenheit einen Mitgliedsbeitrag für Schüler von 60 Euro.
Darin waren alle Trainingsangebote abgedeckt.
Seit Anfang diesen Jahres hat der Verein eine " Trainingspauschale" von 240 Euro eingeführt.
Daraufhin möchten wir aus wichtigem Grund kündigen da es für uns finanziell nicht zumutbar ist.
Der Verein besteht aber auf seine Kündigungsfrist zum Ende des Jahres.

Wie seht ihr das. Der Kündigungsfrist widersprechen und auf die fristlose Kündingung bestehen ?

Vielen Dank

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2024

Grundsätzlich kann eine Beitragserhöhung Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das gilt, wenn die Beitragssteigerung unerwartbar hoch ausfällt und nicht durch besondere Umstande begründet ist.
Die Frage wäre also zunächst, ob es sich bei der "Trainingspauschale" überhaupt um einen Beitrag handelt. Das wäre der Fall, wenn sie von allen Mitglieder in gleicher Höhe bezahlt werden muss.
Ist das der Fall, wäre zu prüfen, ob es sich um eine Erhöhung des Regelbeitrags handelt oder um einen Sonderbeitrag, den die Satzung nicht vorsieht.
Sonderbeiträge ohne Satzungsgrundlage muss ein Mitglied grundsätzlich nicht zahlen. Der Verein darf daraus auch keine rechtlichen Folgen ableiten.
Eine Erhöhung des Regelbeitrags von 60 auf 240 € ist m.E. unerwartbar hoch und begründet das Recht zu fristlosen Kündigung.
Hat denn der Verein die Erhöhung begründet?

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: Steffen ()
Datum: 20.03.2024

Nein es handelt sich nicht um einen Beitrag.
Die Pauschale wurde mit den laufenden Kosten die das Training verursacht begründet. ( Trainer, Bereitstellung von Material, Versicherung usw. )
D.h. 60 Euro Mitgliedsbeitrag und zusätzlich die Pauschale von 240 Euro.
Die Pauschale muss laut dem Vorstand nicht bei einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Vielen Dank

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2024

Wird die Pauschale von allen Mitgliedern erhoben oder nur von denen, die am Sportbetrieb teilnehmen?
Wenn es sich um keinen Mitgliedsbeitrag handelt, muss kein Mitglied sie zahlen, weil es dafür ja keine vertragliche Grundlage gibt.
Für die Mitgliedbeiträge liefert ja die Satzung diese Grundlage. Der Verein hat also keine Rechtsgrundlage, die "Trainingspauschale" zu erheben, wenn es sich dabei nicht um einen Beitrag handelt.
Es sei denn, er schafft eine rechtliche Grundlage, dass die Mitgliedschaft allein für die Teilnahme am Sportbetrieb nicht genügt. Was steht denn dazu in der Satzung?
Wie auch immer, die "Trainingspauschale" müssen sie nicht zahlen. Aus dem Verein austreten könnten Sie nur mit ordentlicher Kündigung. Der Regelbeitrag ist bis dahin grundsätzlich fällig.

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: Steffen ()
Datum: 20.03.2024

Die Pauschale gilt nur für den Jugendbereich ( Segelverein )

MITGLIEDSBEITRÄGE (Jahresbeitrag): Jahresbeitrag Aufnahmegebühr
A Mitglieder 185,- € 500,- €
G Ehepartner / Lebensgefährten 30,- € -
C Kinder von Mitgliedern (Altersbegrenzung: bis 16 Jahre) - -
D Schüler 60,- €
Traininungspauschale - Kinder / Schüler (gilt monatlich) 20,- €
E Auszubildende / Studenten (Altersbegrenzung: bis 26 Jahre) 125,- € -
F Fördernde Mitglieder, vereinbarter Förderbetrag, mind. 130,- € -

2. In besonderen Fällen können von allen oder einem bestimmten Kreis von Mitgliedern
Umlagen erhoben werden. Sie dürfen das Sechsfache des Jahresbeitrages des
betroffenen Mitgliedes nicht übersteigen und werden durch die Mitgliederversammlung
beschlossen und festgelegt.


Einen MV Beschluss hat es zur Pauschale nicht gegeben.

Wir haben bereits gekündigt, mir ging es tatsächlich nur um fristlos oder ob ich mich damit abfinden muss noch den Jahresbeitrag zu bezahlen.

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2024

Möglich wäre demnach eine Umlage in der Höhe. Die müsste dann aber also solche ausgewiesen werden.

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: Steffen ()
Datum: 20.03.2024

Leider alles nicht im Vorfeld besprochen, Pauschale wurde vom Verein einfach festgelegt und ist auch nicht verhandelbar.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Gruß

Re: Kündigung aus wichtigen Grund
von: Mainzelmann ()
Datum: 21.03.2024

Ob das Ding nun "Trainingspauschale" oder "Trainingsumlage" dürfte wohl keinen Unterschied machen. Entscheidender dürfte sein, dass die Trainingspauschale nicht von der MV beschlossen wurde.