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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich kann eine Beitragserhöhung Grund für > eine außerordentliche Kündigung sein. Das gilt, > wenn die Beitragssteigerung unerwartbar hoch > ausfällt und nicht durch besondere Umstande > begründet ist. > Die Frage wäre also zunächst, ob es sich bei der > "Trainingspauschale" überhaupt um einen Beitrag > handelt. Das wäre der Fall, wenn sie von allen > Mitglieder in gleicher Höhe bezahlt werden muss. > Ist das der Fall, wäre zu prüfen, ob es sich um > eine Erhöhung des Regelbeitrags handelt oder um > einen Sonderbeitrag, den die Satzung nicht > vorsieht. > Sonderbeiträge ohne Satzungsgrundlage muss ein > Mitglied grundsätzlich nicht zahlen. Der Verein > darf daraus auch keine rechtlichen Folgen > ableiten. > Eine Erhöhung des Regelbeitrags von 60 auf 240 € > ist m.E. unerwartbar hoch und begründet das Recht > zu fristlosen Kündigung. > Hat denn der Verein die Erhöhung begründet?
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