Re: Unterschrift Arbeitsvertrag bei eingeschränkter einzelner Vertretungsberechtigung
von: pfeffer ()
Datum: 16.03.2024
Da es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, würde ich sagen ja. Tatsächlich spielt das aber keine so große Rolle. Fehlt eine Unterschrift ist nämlich der Arbeitsvertrag keineswegs ungültig, sondern es kann nur die Frage entstehen, ob das Vorstandsmitglied für die Erfüllung persönlich haftet. Das entscheidet aber der Verein (d.h. die MV).