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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein > Dauerschuldverhältnis handelt, würde ich sagen ja. > Tatsächlich spielt das aber keine so große Rolle. > Fehlt eine Unterschrift ist nämlich der > Arbeitsvertrag keineswegs ungültig, sondern es > kann nur die Frage entstehen, ob das > Vorstandsmitglied für die Erfüllung persönlich > haftet. Das entscheidet aber der Verein (d.h. die > MV).
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