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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unterschrift Arbeitsvertrag bei eingeschränkter einzelner Vertretungsberechtigung
von: MaJo ()
Datum: 16.03.2024

Hallo,

wir sind eine Eltern-Kind-Initiative und haben pädagogisches Personal angestellt.
Bei uns in der Satzung steht folgendes Satz:
" Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt bis auf folgende Einschränkung: Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab € 5000 ist die Unterschrift von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern erforderlich. "

Muss nun also bei der Einstellung von Personal (Vollzeit, knapp unter 5000€ brutto pro Monat, inkl AG Nebenkosten über 5000€)) mehr als ein Vorstand den Arbeitsvertrag unterzeichnen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Unterschrift Arbeitsvertrag bei eingeschränkter einzelner Vertretungsberechtigung
von: pfeffer ()
Datum: 16.03.2024

Da es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, würde ich sagen ja. Tatsächlich spielt das aber keine so große Rolle. Fehlt eine Unterschrift ist nämlich der Arbeitsvertrag keineswegs ungültig, sondern es kann nur die Frage entstehen, ob das Vorstandsmitglied für die Erfüllung persönlich haftet. Das entscheidet aber der Verein (d.h. die MV).